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Führerscheinklassen


Die neuen Führerscheinklassen.

Ab dem 19.Januar 2013 gelten die neuen Führerscheinklassen und damit auch einige wichtige Änderungen, die wir hier zusammengefasst haben. Gleichzeitig finden Sie eine Übersicht über alle neuen Führerscheinklassen.

Das Wichtigste in Kürze

Die neuen Führerscheine müssen spätestens nach 15 Jahren umgetauscht werden, mit einem aktuellem Lichtbild. Bei Bus- und Lkw- Führerschein gelten die bisherigen Regelungen.

Führerscheine, die bis zum 18.01.2013 ausgestellt worden sind (auch die grauen "Lappen"), bleiben in ihrer derzeitigen Form gültig bis zum 18.01.2033

Nun doch ein Stufenplan zum Umtausch des Führerschein

Durch den Stufenplan ändert sich nichts an der Vorgehensweise beim Umtausch selbst: Das Dokument wird auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung bei den normalen Motorrad- und Pkw-Klassen. Wer dennoch weiter mit seinem alten Pkw- oder Motorrad-Führerschein fährt und die Frist für den Umtausch verstreichen lässt, riskiert ein Verwarnungsgeld. Wichtig: Man begeht jedoch keine Straftat.

Führerscheine, die bis einschließlich 31.Dezember 1999 ausgestellt worden sind: 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss. 

               vor 1953                                          19.01.2033    

             1953 – 1958                                      19.01.2022     

             1959 – 1964                                      19.01.2023    

             1965 – 1970                                      19.01.2024     

             1971 oder später                               19.01.2025



Es ist weiterhin möglich, die Fahrerlaubnisklassen C und D (Lkw und  Bus) mit 18 Jahren zu erwerben (vor Erreichen des vorgesehenen Mindestalters von 21 bzw. 24 Jahren), wenn der Bewerber eine  anerkannte Berufsausbildung, z.B. zum Berufskraftfahrer absolviert.

Die Regelung zum Mitführen eines Anhängers größer als 750 kg zulässiger Gesamtmasse hinter einem Pkw ist vereinfacht worden: lediglich die zulässigen Gesamtmassen des Pkw und des Anhängers werden addiert und  dürfen 3500 kg nicht überschreiten.

Bei den Motorradklassen ist zum Erwerb der Klasse A2 (bisher A beschränkt) lediglich eine praktische Aufstiegsprüfung erforderlich, wenn die Klasse A1 zwei Jahre im Besitz war. Bisher ist dafür die komplette Ausbildung und Prüfung in Theorie und Praxis vorgeschrieben. Beim Aufstieg von Klasse A2 nach zwei Jahren ist eine verkürzte praktische Prüfung erforderlich.

Dreirädrige Fahrzeuge sind nun auch in den Motorradklassen enthalten. Zum Beispiel dürfen mit der Fahrerlaubnis der AM jetzt neben den zweirädrigen Kleinkrafträdern auch die drei- und vierädrigen Leicht-Kfz. bis 45 km/h und einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ im Falle von Fremdzündungsmotoren, einer maximalen Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle anderer Verbrennungsmotoren oder einer maximalen Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW im Falle von Elektromotoren; bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf darüber hinaus die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen, ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen, gefahren werden.